top of page

Abrechnung
 

Sie sind gesetzlich krankenversichert?

Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen,

Coaching-Leistungen, Pharmaceutical Care oder auch EMS, Beauty-Therapien , wie ich sie erbringe, werden daher in der Regel

leider nicht erstattet.

 

Sie sind privat krankenversichert oder verfügen über eine Zusatzversicherung?

Sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist, ist eine Kostenübernahme meiner Gebühren als Heilpraktikerindurch diese möglich.

Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Behandlung oder pro Jahr erfolgen.

 

Klären Sie bitte vor der Behandlung ab, ob Ihre Versicherung die Kosten für Heilpraktiker übernimmt.

 

Sie sind Selbstzahler?

Eine naturheilkundliche Behandlung kann eine notwendige Heilbehandlung sein und ist unter Umständen als außergewöhnliche Belastung

steuerlich absetzbar! Bitte besprechen Sie Genaueres mit Ihrem Steuerberater.
Als Selbstzahler haben Sie u.U. den Vorteil, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung nicht als "erkrankt" bzw. "vorerkrankt"

erfasst sind. Das kann z.B. bei einem späteren Wechsel der Krankenversicherung ein wichtiger Punkt sein.

Oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung.

© 2024 Quantum satis - Apothekerin Christiane Billen Heilpraktikerin Medical Coach  Praxis für Naturheilkunde und integrative Medizin - Xanten / Port d'Andratx

Heilpraktikerin Port d'Andratx Billen

  • Facebook Social Icon
  • Instagram Social Icon

Gesundheit 2.0 - Heilpraktiker-Power im Postfach 

Vielen Dank für das Abonnement!

bottom of page